Anlässlich des ins Parlament eingebrachten Änderungsentwurfs des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) erklärt Roman Simon, der jugend- und familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion:
„Der Senat will Zuzahlungen für Angebote in Kitas anzeigepflichtig machen und begrenzen. Dies erschwert und verhindert zusätzliche Bildungsangebote und ist daher eine Bildungsbremse. Zudem sollen wesentliche Details nur durch Rechtsverordnung geregelt und somit der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Dies ist die falsche Richtung und ebnet lediglich den Weg zur Gleichmacherei! Um die Vielseitigkeit und Qualität im Bildungsangebot der Berliner Kitas zu erhalten, hat die CDU-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode eine Änderung des KitaFöG in Bezug auf eine Zuzahlungsbegrenzung für zusätzliche Bildungsangebote verhindert. Wir sollten Kitas, die zusätzliche Angebote machen, nicht entmutigen, sondern ermutigen, ihr Profil auch weiterhin zu entwickeln und dies den interessierten Eltern freiwillig zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommt der nicht zu unterschätzende bürokratische Aufwand, den das Anzeigeverfahren für Zusatzleistungen mit sich bringt. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten weiteren Entlastung von Kita-Leitungen durch das KitaFöG ist umso unverständlicher, weshalb Rot-Rot-Grün einen entsprechenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Entlastung der Kita-Leitungen von Verwaltungstätigkeit in den Haushaltsberatungen 2018/19 im Familienausschuss am 12.10.2017 abgelehnt hat.“
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